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Anmeldung und Kostenübernahme


Grundsätzlich werden die Kosten für eine ärztliche Psychotherapie wie andere medizinische Leistungen durch Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen, dies abzüglich der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt).

Als gesetzliche Grundlage hierzu dienen die Artikel 2 und 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Dies bedeutet: Wenn Sie zum Beispiel eine Franchise von CHF 300.- gewählt haben, würde dieser Betrag von der Krankenkasse zunächst nicht übernommen werden, danach übernimmt sie wieder die Kosten. Zur weiteren selber zu tragenden Kostenbeteiligung an bezogenen Leistungen gehört der Selbstbehalt, welcher jedoch pro Kalenderjahr auf maximal CHF 700.- limitiert ist.

Bei der Anmeldung beachten Sie bitte das Versicherungsmodell, das Sie bei Ihrer obligatorischen Krankenversicherung gewählt haben:

  • Modell „freie Arztwahl“:
    In diesem Modell können Sie sich direkt an mich wenden.
  • Telemedizinische Modelle („TelMed“):
    Vor der Nutzung einer ärztlichen Leistung müssen Sie jeweils eine vereinbarte Beratungsstelle ihrer obligatorischen Krankenversicherung kontaktieren, wofür meist eine medizinische Hotline zur Verfügung steht. Ohne vorherige Besprechung tragen Sie das Risiko, dass die Behandlungskosten nicht übernommen werden.
  • HMO- Modell (Health Maintenance Organization):
    In diesem Modell haben Sie sich verpflichtet im Krankheitsfall zuerst eine bestimmte HMO-Praxis aufzusuchen. Ohne vorherige Besprechung tragen Sie das Risiko, dass die Behandlungskosten nicht durch Ihre Krankenkasse übernommen werden.
  • Hausarzt-Modell:
    In diesem Modell haben Sie auf die freie Arztwahl verzichtet (ähnlich wie beim HMO-Modell). Im Krankheitsfall ist Ihr festgelegter Hausarzt Ihre Ansprechperson, welcher Sie an mich weiterverweisen kann. Ohne vorherige Besprechung tragen Sie das Risiko, dass die Behandlungskosten nicht durch Ihre Krankenkasse übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Verhinderungsfall einen vereinbarten Termin mindestens 24h vorher absagen, damit Ihnen keine Kosten (50% der reservierten Zeit) verrechnet werden müssen.

Author:

Lucas Krug

Datum:

Sep 17, 2017

Website:

lucaskrug.ch

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