Bereits die Erarbeitung eines gemeinsamen Problemverständnisses und einer gemeinsamen Definition Ihrer auf Sie zugeschnittenen Ziele sind äusserst wichtige erste therapeutische Schritte. Das Ziel einer Therapie beinhaltet unter anderem die Reduktion von Leid und Symptomen, das Verständnis für das eigene Denken, Fühlen und Verhalten, eine Erweiterung des eigenen Verhaltensrepertoires, eine bewusste Gestaltung der Beziehungen zu anderen, Erlernen von selbst anwendbaren Entspannungsverfahren und die Steigerung des Wohlbefindens. Der Therapieansatz ist multimodal.
Dies bedeutet, dass die Therapie immer eine Kombination verschiedener Anwendungen beinhaltet. Je nach Einfluss der bio-psycho-sozialen Faktoren (Erklärung siehe „Gründe für psychisches Leiden und Diagnostik“) erfolgen in unterschiedlicher Gewichtung folgende Methoden/Techniken:
- Psychotherapeutische Behandlungsmethoden z.B.:
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Förderung bereits bestehender Stärken und Fähigkeiten (sozialer, seelischer und geistiger Art) und deren Neu-/Wiederentdeckung
- Bewusstwerdung und Priosierung eigener Werte („was ist mir in meinem Leben eigentlich wirklich wichtig?“)
- Vergegenwärtigung eigener individueller Bedürfnisse und Überprüfung in welchen Bereichen diese noch mehr umgesetzt werden können
- Biographische Arbeit und Situationsanalysen zur Identifikation von erworbenen dysfunktionalen (selbstschädigenden) Selbstüberzeugungen und Verhaltensmustern und in der Folge deren schrittweise Verabschiedung und Überwindung
- Bewusstwerdung eigener Verhaltensmuster und was diese mit Gedanken und Gefühlen zu tun haben
- Optimierung des eigenen Kommunikationsverhaltens
- Psychopharmakologische Behandlung:
- Bei gewissen Symptomen oder Beschwerden kann eine leitliniengetreue pharmakologische Unterstützung hilfreich sein.
- Eine medikamentöse Mitbehandlung soll zum Ziel haben diese in einem weiteren positiven Verlauf zu reduzieren oder zu stoppen.
- Soziotherapeutische Behandlung:
- Mir ist es wichtig eng und gut mit den Menschen zusammenzuarbeiten, mit denen Sie in Verbindung stehen. Sei dies mit Ihren Angehörigen, weiteren Behandlern anderer Disziplinen oder Mitarbeitern anderer Institutionen. Dies geschieht immer nur mit Ihrem Einverständnis.
- Vermittlung weiterer Dienste, wie Sozialdienst, Ergotherapie, Psychiatrische Spitex etc.
Die ärztliche Schweigepflicht gemäss Art. 321 StGB garantiert, dass Ihre Angaben nicht an Unberechtigte weitergegeben werden dürfen. Ausnahmen sind nur bei unmittelbarer Gefahr bezüglich selbst- oder fremdgefährdender Handlungen möglich.